Allgemeine Informationen zu Feinwerkbau Pressluftbehältern
Die Pressluftbehälter von FEINWERKBAU fallen unter die Druckbehälterverordnung, sind jedoch nicht zulassungspflichtig (bspw. durch TÜV, etc.). Der Hersteller muss die Sicherheit der Pressluftbehälter gewährleisten.
Aus diesem Grunde wurde die Lebensdauer der Pressluftbehälter auf 10 Jahre begrenzt. Danach müssen sie gefahrlos entsorgt werden. Sollten die Pressluftbehälter über einen längeren Zeitraum als 10 Jahre benutzt werden, so kann von FEINWERKBAU keine Sicherheit mehr gewährleistet werden.
Die Pressluftbehälter sind aus einer speziellen, sehr hochwertigen Aluminiumlegierung hergestellt.
Trotzdem unterliegt das Material einem Alterungsprozess, d.h. es kann unter Umständen verspröden. Die hohen Belastungen durch den Fülldruck von 200 bar (zum Vergleich: ein Autoreifen ist mit ca. 3 bar gefüllt), sowie die Wechselbelastung zwischen vollem und leeren Zustand des Behälters können dazu führen, dass das Materialgefüge den Beanspruchungen nach einer
Benutzungsdauer von über 10 Jahren nicht mehr gewachsen ist.
Eine oft angesprochene Überholung oder „TÜV-Prüfung“ ist nicht möglich, um die Lebensdauer eines Pressluftbehälters
zu verlängern.
Alle von FEINWERKBAU produzierten Pressluftbehälter sind entweder mit einer Chargennummer und/oder einem Herstellungsdatum ausgeliefert worden (s. Abbildung).
Generell gilt, dass
• Pistolen-Pressluftbehälter seit 1996 mit dem Quartal und dem Herstellungsjahr
und die
• Gewehr-Pressluftbehälter seit 1997 ebenfalls mit dem Quartal und dem Herstellungsjahr gekennzeichnet sind.
Somit sollten alle heute im Gebrauch befindlichen FEINWERKBAU Pressluftbehälter ein Herstellungsdatum aufweisen, sonst sind sie älter als 10 Jahre und damit nicht mehr zu verwenden.
FEINWERKBAU weist darauf hin, dass schon im Jahre 1996 in den Bedienungsanleitungen beim Pressluftgewehr Modell P70 eine Überprüfung der Pressluftbehälter nach 5 Jahren vorgeschrieben wurde. Diese Frist wurde seitens FEINWERKBAU auf
10 Jahre verlängert – nach dieser Nutzungsdauer sollte der Behälter gefahrlos entsorgt werden.
Viele Kunden fragen, ob bei FEINWERKBAU Materialprobleme in Bezug auf das Pressluftbehältermaterial bestehen oder
bestanden. Wir können Ihnen versichern, dass wir bis heute keine Materialprobleme hatten.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, diese Punkte unbedingt zu beachten.
FEINWERKBAU weist alle Regressansprüche, die durch Nichtbeachtung der vorgenannten
Mitteilung entstehen, zurück.
Allgemeine Informationen zu FEINWERKBAU CO2-Druckgasbehältern
Die CO2-Druckgasbehälter fallen unter die Druckbehälterverordnung, sind jedoch nicht zulassungspflichtig (TÜV, etc.).
Der Hersteller muss die Sicherheit der CO2-Druckgasbehälter gewährleisten.
Bedingt durch zwei unterschiedliche Materialien, aus denen die Behälter hergestellt wurden, muss die Lebensdauer der
CO2-Druckgasbehälter differenziert betrachtet werden:
CO2-Druckgasbehälter – Stahlausführung
Die CO2-Druckgasbehälter aus Stahl müssen nach 10 Jahren vom Hersteller überprüft werden. Bei einer Überprüfung werden
die Behälter im Werk auf von außen nicht sichtbare Korrosion untersucht. Sollte der Behälter nicht korrodiert sein, werden die
Stahl CO2-Druckgasbehälter gegen Berechnung einer Druckprüfung unterzogen und mit neuen Dichtungen sowie mit neuem
Prüfdatum versehen.
Ist Korrosion im Inneren des Behälters vorhanden oder besteht der Behälter die Druckprüfung nicht, muss dieser gefahrlos
entsorgt werden. Der Kunde wird in diesem Fall von FEINWERKBAU informiert, dass eine gefahrlose Weiterbenutzung des
Behälters nicht möglich ist und ein Austausch stattfinden muss.
CO2-Druckgasbehälter – Aluminiumausführung (bei den Modellen C25,C55)
Die Lebensdauer der CO2-Druckgasbehälter aus Aluminium ist auf 10 Jahre begrenzt. Danach müssen sie gefahrlos entsorgt
werden. Sollten die CO2-Druckgasbehälter über einen längeren Zeitraum als 10 Jahre benutzt werden, so kann von
FEINWERKBAU keine Sicherheit mehr gewährleistet werden.
Die CO2-Druckgasbehälter sind aus einer speziellen, sehr hochwertigen Aluminiumlegierung hergestellt. Trotzdem unterliegt
das Material einem Alterungsprozess, d.h. es kann unter Umständen verspröden. Bei den auftretenden Gasdrücken und der
wechselnden Belastung zwischen vollem und leerem Zustand ist es möglich, dass das Materialgefüge den Beanspruchungen
nach einer Benutzungsdauer von über 10 Jahren nicht mehr gewachsen ist.
Eine oft angesprochene “TÜV-Prüfung“ oder Überholung ist nicht möglich, um die Lebensdauer eines CO2-Druckgasbehälters
aus Aluminium zu verlängern.
Alle von FEINWERKBAU produzierten CO2-Druckgasbehälter sind entweder mit einer Chargennummer und/oder einem
Herstellungsdatum (vgl. Abbildung) ausgeliefert worden.
Alle heute im Gebrauch befindlichen FEINWERKBAU CO2-Druckgasbehälter sollten ein Herstellungsdatum aufweisen, sonst sind
sie bereits älter als 10 Jahre und damit nicht mehr zu verwenden.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, diese Punkte unbedingt zu beachten.
FEINWERKBAU weist alle Regressansprüche, die durch Nichtbeachtung der vorgenannten
Mitteilung entstehen, zurück.